
Ex nunc („ab jetzt, von nun an“) ist die lateinische Bezeichnung für eine Wirkung von der Gegenwart an. In der Regel wirkt jede Rechtshandlung ex nunc. == Beispiele == Eine Kündigung beseitigt das Vertragsverhältnis für die Zukunft, gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungsfrist. Alle bis dahin vorgenommenen Handlungen in Bezug auf den ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ex_nunc

(lat.) 'von jetzt an'. Beispielsweise gilt eine Willenserklärung ab dem jetzigen Zeitpunkt; also ex nunc.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

ex nụnc , Recht: Bezeichnung für die Wirkung einer Handlung und Ähnliches von der Gegenwart in die Zukunft, z. B. Kündigung; Gegensatz ex tunc (lateinisch »aus dem Damals«), die Wirkungen einer Handlung oder Ähnliches reichen in die Vergangenheit zurück, z. B. Anfechtung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ex nunc (lat.), von jetzt ab.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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